Ludwig/Stelzhammer: Mehr Sicherheit am Bau durch Leistungsbild für
PrüfingenieurInnen
Transparente Gestaltung schafft Klarheit über Rechte und
Pflichten gemäß der Wiener Bauordnung
Wien (NRK - 06.07.2012 10:26 Uhr) Nach der Bauordnung für Wien (BO) sind die
PrüfingenieurInnen für die Qualitätssicherung bei Bauausführungen
sehr wichtig. Sie fungieren als Bindeglied zwischen Bauherren und
Baupolizei. Die PrüfingenieurInnen haben zwei wesentliche Funktionen:
Einerseits dem Bauherrn beim ordnungsgemäßen Bauen zu helfen
(zivilrechtlicher Vertrag), andererseits nehmen sie auch eine
zentrale Aufgabe nach der BO wahr (öffentlich-rechtliche
Verpflichtung).
Mit einem "Aufgabenheft für PrüfingenieurInnen" wurden nun
unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich des Umfangs der
PrüfingenieurInnentätigkeit ausgeräumt. Dieses Leistungsbild wurde
gemeinsam von der MA 37-Baupolizei in enger Kooperation mit der
Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien,
Niederösterreich und das Burgenland in enger Abstimmung mit
VertreterInnen des Sachverständigenverbandes erarbeitet.
Wohnbaustadtrat Michael Ludwig und Walter Stelzhammer, Präsident
der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien,
Niederösterreich und Burgenland, stellten heute, Freitag, das
"Leistungsbild PrüfingenieurInnen" vor.
Darüber hinaus zog Stadtrat Ludwig Bilanz zu den verstärkten
Baustellenkontrollen der Baupolizei. ****
"Die Sicherheit der Wienerinnen und Wiener hat für mich absolute
Priorität. Das gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner eines Hauses,
das umgebaut wird, genauso wie für Menschen, die neben einer
Baustelle wohnen. In Wien treten wir Pfusch am Bau mit allen uns zur
Verfügung stehenden Mitteln entgegen. Die Tätigkeit der
Prüfingenieurinnen und -ingenieure ist eine zweckmäßige Form der
Kontrolle der Bauausführung. Mit dem gemeinsam erstellten
Leistungsbild erreichen wir Qualitätssicherung und damit mehr
Sicherheit am Bau", erklärte Wohnbaustadtrat Michael Ludwig.
"Das Leistungsbild Prüfingenieurinnen und -ingenieure ist ein
wesentlicher Beitrag zur Qualitätsverbesserung am Bau. Es ist ein
hervorragendes Beispiel guter und effektiver Zusammenarbeit zwischen
der Stadt Wien mit der Kammer der Architekten und
Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland",
betonte Kammerpräsident Walter Stelzhammer.
Zwtl.: Aufgaben der PrüfingeneurInnen
Ziel des Aufgabenheftes ist, den PrüfingenieurInnen eine Anleitung
zu geben, was genau nach der Bauordnung für Wien (BO) ihre Aufgaben
und Pflichten sind. Etwa bei den auf der Baustelle konkret
durchzuführenden Überprüfungen, sowohl in Bezug auf zeitliche
Intervalle als auch auf den inhaltlichen Umfang. Das Aufgabenheft
umfasst auch den Bereich der Fertigstellungsanzeige. Die Bestätigung
über die ordnungsgemäße Fertigstellung eines Baus kann nur von
ZiviltechnikerInnen ausgestellt werden. Als PrüfingenieurInnen
während der Bauausführung können hingegen auch gerichtlich beeidete
Sachverständige für das jeweilige Fachgebiet tätig sein.
"Prüfingenieurstätigkeit durch Ziviltechnikerinnen und -techniker
nach klaren Standards führt zu einer Effizienzsteigerung im
Bauverfahren", so Stelzhammer.
Die Aufgaben der PrüfingenieurInnen umfassen im Wesentlichen:
- Durchgehende Aufsicht und Verantwortung von Baubeginn bis zur
Erstattung der vollständig belegten Fertigstellungsanzeige. U.a.
Kontrolle der Einhaltung von Höhenlagen, Fluchtlinien, den
Ausbauteilen, der Geometrie, etc.
- Beschauten des Untergrundes für alle Tragkonstruktionen vor Beginn
der Fundierungs- oder Betonierungsarbeiten
- Beschauten aller Bauteile, die nach der Fertigstellung nicht mehr
besichtigt werden können (das betrifft etwa Fundamente,
Stahleinlagen, Träger, Stützen, Schweißnähte, u.ä.)
- Bei bewilligungspflichtigen Abweichungen von der Baubewilligung
oder bei Abweichungen von den Bauvorschriften ist der betroffene
Teil der Baustelle einzustellen und die Baubehörde unverzüglich zu
verständigen. Der/die PrüfingenieurIn hat allenfalls erforderliche
Sicherungsmaßnahmen sowie die Herstellung des konsensgemäßen
Zustandes oder die Beseitigung von Baumängeln anzuordnen und zu
überwachen.
- Rohbaubeschau
- Prüf- und Überwachungspflicht von Befunden anderer Sachverständiger
(stichprobenartig)
Zwtl.: Deutlich weniger Baueinstellungen durch verstärkte Kontrollen
Die verstärkten Baustellenkontrollen in Wien wurden in Folge der
bekannten Vorfälle, die - ausgelöst durch mangelhafte
Baustellenführungen - zu erheblichen Schäden an Nachbargebäuden und
Gebäudeteilen geführt hatten, im August 2010 ins Leben gerufen. Rund
12.000 Baustellen wurden seither gezielt durch die MA 37
kontrolliert.
"Die Zahlen belegen eine deutlich präventive Wirkung, die wir mit
fortschreitender Dauer der verstärkten Kontrollen erzielen konnten.
Die Anzahl der Baustellen mit Mängeln oder gar grober Mängel sowie
jener, wo eine Baueinstellung notwendig war, sind mit zunehmender
Fortdauer der Aktion deutlich gesunken. Lag die Zahl der
Baueinstellungen in den ersten Wochen noch bei rund 6 Prozent, so
sank dieser Wert mittlerweile auf unter 2 Prozent aller überprüften
Baustellen", so Ludwig.
Bis Ende Juni 2012 musste von der Behörde in 336 Fällen die
Bauführung - zumindest temporär - eingestellt werden. Die häufigsten
Gründe für Baueinstellungen waren Bauführungen ohne Baubewilligung
bzw. unzulässige Abweichungen von den bewilligten Plänen. Es mussten
aber auch Baustellen wegen fehlender statischer Berechnungen,
fehlenden PrüfingenieurInnen und mangelhafter Ausführungen
eingestellt werden. In 926 Fällen wurden Strafanträge bei der
Verwaltungsstrafbehörde gestellt.
"Für schwere Bauvergehen droht sogar ein Gefängnisaufenthalt von
bis zu sechs Wochen und im Falle von Gewerbetreibenden auch der
Entzug der Gewerbeberechtigung bzw. bei Ziviltechnikern auch der
Entzug der Befugnis", hielt Stadtrat Ludwig mit Hinweis auf die seit
2008 verschärften Strafbestimmungen in der Bauordnung fest.
Zwtl.: Änderung der Zuständigkeit für Baustrafen
Derzeit befindet sich auf Initiative von Stadtrat Ludwig die
Übertragung der Zuständigkeiten zur Durchführung von
Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretungen der Bauordnung für Wien
von den Magistratischen Bezirksämtern auf die MA 64 in Vorbereitung.
Die MA 64 ist die unter anderem für die Bauordnung für Wien
zuständige Rechtsabteilung des Magistrats der Stadt.
"Mit der Konzentration der Zuständigkeit bei einer Dienststelle
wollen wir eine Straffung der Verfahren bewirken. Übertretungen der
Bauordnung sollen damit noch rascher und effizienter bekämpft
werden", so Ludwig abschließend.
Geplanter Zeitpunkt für das Inkrafttreten dieser Maßnahme ist der 1.
Jänner 2013 (Schluss) kau
Rückfragehinweis:
Christian Kaufmann
Mediensprecher Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig
Tel.: 01/4000-81277
mailto:christian.kaufmann@wien.gv.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/174/aom
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