ÖAMTC: Radarblitz von vorne - falsche Lenkerauskunft kann bis zu
5.000 Euro kosten
Club informiert über rechtliche Konsequenzen der Frontfotografie
Wien (OCP - 09.03.2010 11:03 Uhr) In Österreich wird seit langem diskutiert,
Verkehrssünder mit Radaranlagen von vorne aufzunehmen. Der Grund: Das
ermöglicht auch Ausländer für ihr Fehlverhalten zu bestrafen, da in
vielen Ländern Frontfotos nötig sind, um Verkehrssünder zur
Rechenschaft ziehen zu können. Nun stehen die ersten Geräte auf
Österreichs Autobahnen in Niederösterreich, Salzburg und Tirol,
nämlich der Wiener Außenring Autobahn (A21), der Wiener Außenring
Schnellstraße (S1), der Tauern Autobahn (A10) und der Inntal Autobahn
(A12). Sukzessive sollen weitere folgen. Welche rechtlichen
Konsequenzen bringt diese Umstellung für die österreichischen
Autofahrer? ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer informiert:
Was ist wenn ...
1.) ... jemand den falschen Lenker angibt: Wenn aufgrund der
Schwere des Deliktes oder einer nicht einbezahlten Anonymverfügung
ein Strafverfahren eingeleitet wird, kommt es in der Regel zu einer
Lenkererhebung. Macht der Zulassungsbesitzer eine falsche Angabe,
z.B. dass der Ehepartner gefahren sei, musste sich die Behörde bisher
damit abfinden. "Das ändert sich nun", erklärt Hoffer. Auf den
Frontfotos ist klar erkennbar, wer am Steuer sitzt. Wer es trotzdem
versucht und eine falsche Lenkerangabe macht, muss mit zweierlei
rechnen: Erstens wird eine Strafe wegen falscher Lenkerauskunft nach
dem KFG (Kraftfahrgesetz) folgen. "Das kann bis zu 5.000 Euro
kosten", sagt der ÖAMTC-Jurist. Zweitens muss natürlich auch die
Strafe für das Grunddelikt, z.B. Schnellfahren, bezahlt werden. Dazu
kommt dann unter Umständen eine Entziehung der Lenkberechtigung oder
- bei Fahranfängern - eine Verlängerung der Probezeit mit der
Anordnung einer kostenpflichtigen Nachschulung.
2.) ... auf dem Bild ersichtlich ist, dass der Lenker telefoniert
oder nicht angegurtet ist: Das Gesetz sieht bei diesen beiden
Delikten eine zwingende Anhaltung vor. "Deshalb kann aufgrund eines
Fotos niemand bestraft werden", erklärt der ÖAMTC-Jurist.
3.) ... auf dem Bild ersichtlich ist, dass der Lenker massiv
abgelenkt war: Bei nicht klar im KFG beschriebenen Delikten - z.B.
Ablenkungen wie einem ausgebreiteten Stadtplan im Blickfeld etc. -
ist eine Bestrafung nicht ausgeschlossen.
"Was auch immer mit den Fotos passiert - die
Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass unbeteiligte Personen, wie
z.B. Beifahrer, unkenntlich gemacht werden müssen", erklärt der
ÖAMTC-Jurist abschließend.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
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