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ÖAMTC: Radarblitz von vorne - falsche Lenkerauskunft kann bis zu 5.000 Euro kosten

Club informiert über rechtliche Konsequenzen der Frontfotografie

Wien (OCP - 09.03.2010 11:03 Uhr)
In Österreich wird seit langem diskutiert, Verkehrssünder mit Radaranlagen von vorne aufzunehmen. Der Grund: Das ermöglicht auch Ausländer für ihr Fehlverhalten zu bestrafen, da in vielen Ländern Frontfotos nötig sind, um Verkehrssünder zur Rechenschaft ziehen zu können. Nun stehen die ersten Geräte auf Österreichs Autobahnen in Niederösterreich, Salzburg und Tirol, nämlich der Wiener Außenring Autobahn (A21), der Wiener Außenring Schnellstraße (S1), der Tauern Autobahn (A10) und der Inntal Autobahn (A12). Sukzessive sollen weitere folgen. Welche rechtlichen Konsequenzen bringt diese Umstellung für die österreichischen Autofahrer? ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer informiert:

Was ist wenn ...
1.) ... jemand den falschen Lenker angibt: Wenn aufgrund der Schwere des Deliktes oder einer nicht einbezahlten Anonymverfügung ein Strafverfahren eingeleitet wird, kommt es in der Regel zu einer Lenkererhebung. Macht der Zulassungsbesitzer eine falsche Angabe, z.B. dass der Ehepartner gefahren sei, musste sich die Behörde bisher damit abfinden. "Das ändert sich nun", erklärt Hoffer. Auf den Frontfotos ist klar erkennbar, wer am Steuer sitzt. Wer es trotzdem versucht und eine falsche Lenkerangabe macht, muss mit zweierlei rechnen: Erstens wird eine Strafe wegen falscher Lenkerauskunft nach dem KFG (Kraftfahrgesetz) folgen. "Das kann bis zu 5.000 Euro kosten", sagt der ÖAMTC-Jurist. Zweitens muss natürlich auch die Strafe für das Grunddelikt, z.B. Schnellfahren, bezahlt werden. Dazu kommt dann unter Umständen eine Entziehung der Lenkberechtigung oder - bei Fahranfängern - eine Verlängerung der Probezeit mit der Anordnung einer kostenpflichtigen Nachschulung.
2.) ... auf dem Bild ersichtlich ist, dass der Lenker telefoniert oder nicht angegurtet ist: Das Gesetz sieht bei diesen beiden Delikten eine zwingende Anhaltung vor. "Deshalb kann aufgrund eines Fotos niemand bestraft werden", erklärt der ÖAMTC-Jurist.
3.) ... auf dem Bild ersichtlich ist, dass der Lenker massiv abgelenkt war: Bei nicht klar im KFG beschriebenen Delikten - z.B. Ablenkungen wie einem ausgebreiteten Stadtplan im Blickfeld etc. - ist eine Bestrafung nicht ausgeschlossen.
"Was auch immer mit den Fotos passiert - die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass unbeteiligte Personen, wie z.B. Beifahrer, unkenntlich gemacht werden müssen", erklärt der ÖAMTC-Jurist abschließend.
(Schluss)
Rückfragehinweis: ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit, Claudia Kesche, Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218, mailto:pressestelle@oeamtc.at, http://www.oeamtc.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/250
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